Informationen

Willkommen im Lauchetal - Willkommen auf dem Spieleweg

Auf unseren Schulgeländen unterhalten wir kindgerechte Spielplätze. Diese stehen ausserhalb der Schulzeit der Bevölkerung - insbesondere den Kindern - zur Verfügung. Wir unterstützen es sehr und wissen wie förderlich es ist, wenn sich Kinder in der freien Natur und draussen aktiv betätigen.

Der Spieleweg Lauchetal bietet aber noch etwas mehr als diese Spielplätze. Auf einigen Infotafeln, welche auf verschiedenen Wegen im Lauchetal anzutreffen sind, finden sich einfache Spielideen. Weitere Spielideen und Anregungen, wie Wanderungen zu den verschiedenen Spielplätzen, finden sie hier auf dieser Webseite/App.

Spielen hat jeden von uns von klein auf begleitet, wir sind damit gross geworden. Gerne erinnern wir uns an jene Zeit: fangen, rennen, jagen, stossen, lachen, rufen, ... Wer möchte dies nicht ab und zu wieder tun?

  • Das Spiel ist für die motorische, kreative, soziale und intellektuelle Entwicklung von enormer Bedeutung und damit ein wichtiger Teil in der Persönlichkeitsentwicklung.
  • Kinder lernen durch Vorbild, d.h. Erwachsene spielen mit den Kindern, sind aktive Spielpartner, motivieren so die Kinder und wecken ihre Neugierde.
  • Kinder nehmen andere Kinder wahr, lernen sie und ihre Handlungenweisen einzuschätzen und damit umzugehen.
  • Spielkompetente Kinder haben ein besseres vernetztes Denken.
  • Spielen macht Spass und fördert die Gesundheit.

Allgemeine Hinweise für den Besuch des Spielwegs

All unsere Spielorte mit den verschiedensten Spielmöglichkeiten tragen zur Entwicklung von Kindern bei, indem sie ihnen Gelegenheit bieten, sich zu aktiv zu bewegen und zu spielen, aber auch Regeln zu beachten oder den Umgang mit möglichen Gefahren zu lernen. Gefahren auf unseren offiziellen Spielorten gehen in keinem Fall von Spielgeräten aus. Die Spielmöglichkeiten an den Spielorten sind auf Tafeln beschrieben. Wenn zum Spielen Material gebraucht wird, ist dies in unmittelbarer Umgebung leicht zu finden und in keiner Weise gefährlich.

Aufsichtspflicht der Begleitpersonen

Die Begleitpersonen der Kinder – Eltern, Grosseltern, Verwandte oder Bekannte – stehen in der Pflicht, die Kinder zu beaufsichtigen. Zu beachten ist, dass die Art der Beaufsichtigung von verschiedenen Faktoren wie Alter und Charakter des Kindes abhängt. Nebst der eigentlichen Überwachung umfasst die Beaufsichtigungspflicht auch alle geeigneten Massnahmen, um Kinder daran zu hindern, anderen einen vorhersehbaren Schaden zuzufügen. Die Eltern bzw. Aufsichtspflichtigen haften unter Umständen (nach Art. 333 ZGB), wenn sie ein Kind nicht genügend beaufsichtigt haben und dieses einen Schaden verursacht hat.

Hinweise auf Mängel und Gefahren

Falls Sie beim Besuch eines unserer Spielorte «Gefahrenstellen» erkennen, auf welche nicht explizit hingewiesen wird, melden Sie sich bei info@spieleweg-lauchetal.ch. Wir werden alles unternehmen, um an den Spielorten die grossmögliche Verhinderung von Unfällen sicherstellen zu können.